Vereinsordnung

Mitgliedschaft
Jede natürliche Person kann Mitglied werden. Den schriftlichen Aufnahmeantrag zur Mitgliedschaft erhält der Vereinsvorstand zur Entscheidung. Bei Ablehnung der Mitgliedschaft nach einer 6-monatigen Liegezeit werden die Kosten unter Berücksichtigung der eingezahlten Aufnahmegebühr nach den Gastliegegebühren verrechnet.
Die Liegeplätze werden vom Vorstand zugeteilt. Ein Platzwechsel oder Tausch bedarf immer der Begründung und erfolgt in Absprache zwischen dem Vorstand und den Betroffenen. Bei Uneinigkeit entscheidet der Vorstand.

Mitgliedschaft der (Ehe-)Partner von Vereinsmitgliedern

Den schriftlichen Aufnahmeantrag zur Mitgliedschaft ohne Liegeplatz erhält der Vereinsvorstand zur Entscheidung. Die Aufnahmegebühren beinhalten die Hälfte der aktuellen Aufnahmegebühr sowie die Hälfte des aktuellen Mitgliedsbeitrages. Die Aufnahme beginnt sofort nach Zahlung der Gebühren und ist mit vollem Stimmrecht versehen. Erlischt die Mitgliedschaft des vollzahlenden (Ehe-)Partners, wird bei nächster Fälligkeit der volle Vereinsbeitrag berechnet.

Kinder der Vereinsmitglieder
Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr können nach Abstimmung mit dem Vereinsvorstand unsere Hafenanlage gegen Zahlung einer geringen Gebühr mit einem eigenen führerscheinfreien Boot nutzen.

Aufnahmegebühr
€ 500,00 - zahlbar innerhalb von 4 Wochen nach Annahme des Antrages.

Jahresbeitrag
€ 125,00 +€ 10,00 DMYV-Beitrag – zahlbar innerhalb von 4 Wochen nach Rechnungsstellung .

Steggebühr [für Vereinsmitglieder]
für die Saison vom 15.04. bis 15.10. des laufenden Jahres
€ 200,00 für Bootslängen bis 8,00 Meter – zahlbar innerhalb von 4 Wochen nach Rechnungsstellung
 € 225,00 für Bootslängen über 8,00 Meter – zahlbar innerhalb von 4 Wochen nach Rechnungsstellung

Gastliegegebühren
Die Höhe der Gastliegegebühren regelt eine separate Gastliegegebührenordnung.

Hafenarbeitsdienst
Jedes Vereinsmitglied verpflichtet sich, 15 Arbeitsstunden zu leisten. Die Arbeitsstunden sind aufzuzeichnen und durch den Hafenmeister gegenzuzeichnen. Ausgenommen von dieser Regelung sind die Vorstandsmitglieder.

[VO, gültig seit Dezember 2022]

Hier können Sie/könnt ihr unsere
Satzung herunterladen.